Impressum

Kiefermann GmbH
Gerresheimer Str. 86
40233 Düsseldorf

Fon + 49 (0) 211-936 539 10
Fax +49 (0) 211-936 539 13

Geschäftsführung: Alexandra Kiefermann
DE 814973597
Amtsgericht Düsseldorf, HRB 58806

Alle Rechte vorbehalten.
Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverarbeitung als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Rechteinhaber.

ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

§1 Geltungsbereich

Die hier gegenständigen Zahlungs- und Lieferbedingungen finden Anwendung, sobald sie dem Kunden erstmals zugegangen oder sonst wie zur Kenntnis gebracht worden sind. Im Anschluss finden sie Geltung für alle nachfolgenden Geschäfte. Änderungen oder Ergänzungen werden von uns schriftlich bekanntgegeben. Sofern der Kunde abweichende Geschäftsbedingungen verwendet, kommen diese nur dann und soweit zur Anwendung, als sie von uns unter ausdrücklichem Verzicht auf die hier vorliegenden Bedingungen schriftlich bestätigt worden sind. In diesem Fall finden die vom Kunden verwendeten Vorschriften nur für das jeweilige Geschäft Anwendung. Anschlussgeschäfte werden wieder zu unseren Bedingungen getätigt.

§2 Vertragsinhalt

1. Der Vertrag kommt grundsätzlich nur mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

2. Sofern weder unsere Auftragsbestätigung noch unser verbindliches Angebot vorliegt, gilt der Vertrag als geschlossen, sobald nach der Bestellung durch den Kunden unsererseits Maßnahmen zur Auslieferung vorgenommen werden.

3. Die in unseren Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen bekanntgegebenen Preise sind Tagespreise ohne der zum Zeitpunkt der Abgabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager Düsseldorf und/oder Frechen. Sofern die Auslieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

4. Der Kunde verpflichtet sich, Orderware ausschließlich in den uns bekanntgegebenen Geschäftsräumen zu verkaufen. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Auftragswertes der aktuellen Saisonorder zur Zahlung an uns fällig. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass wir mit einer Factoring-Bank zusammenarbeiten, die dem Kunden bei ausreichender Bonität ein Limit gewähren kann. Wir sind berechtigt, Forderungen gegen Kunden aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

6. Auftragsstornierungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich. Im Falle einer Stornierung des Auftrags bzw. einer Abnahmeverweigerung durch den Auftraggeber, sind wir berechtigt eine Stornogebühr von 50% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

§3 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung zu uns ist Düsseldorf.

§4 Lieferung

1. Die Lieferung und Versendung der Ware erfolgt grundsätzlich ab Lager Düsseldorf oder Frechen auf Gefahr des Kunden.

2. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Ist Abholung durch den Kunden vereinbart, so geht die Gefahr mit Bereitstellung auf den Kunden über.

3. Die Transportkosten trägt der Kunde.

4. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Fabrik berechnet. Stattdessen kann ein pauschaler Lagerzuschlag in Rechnung gestellt werden.

5. Georderte Ware wird, sofern mit uns nicht anders schriftlich vereinbart wurde, unversichert versandt.

6. Teillieferungen sind jederzeit zulässig.

7. Sofern und soweit unsere Factoring-Bank die Einräumung eines Limits ganz oder teilweise verweigert und/oder ein bereits eingeräumtes Limit durch Bestellungen des Kunden überschritten und/oder ein zuvor eingeräumtes Limit wegen entfallener Bonität ganz oder teilweise gesperrt wird, sind wir berechtigt, vom Kunden volle Vorkassezahlungen binnen 10 Tagen nach Anforderung durch uns zu verlangen. Vor Gutschrift des Vorkassebetrages sind wir berechtigt, jede Bereitstellung oder Auslieferung georderter Ware zu verweigern. Nach Ablauf vorstehender Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§5 Lieferfristen

1. Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Fixgeschäfte werden ohne besondere schriftliche Bestätigung und ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche nicht getätigt.

2. Produktions- und betriebsbedingte Überschreitungen der vereinbarten Lieferfrist begründen keine Ansprüche des Kunden, sofern uns insoweit keine grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

3. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als 1 Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern werden, wird eine vereinbarte Lieferung bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich der Nachlieferfrist gemäß §6 verlängert.

4. Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.

§6 Nachlieferfrist

1. Nach Ablauf der Lieferfristen wird ohne Erklärung eine Nachlieferfrist von der Dauer der Lieferfrist, längstens jedoch von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag und unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen als erfolgt, wenn der Kunde an uns auf diese Rechtsfolge innerhalb der Nachlieferfrist gesondert hingewiesen wurde und nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Hinweises verlangt, dass der Vertrag erfüllt wird.

2. Will der Kunde nach dem Verstreichen vorstehender Fristen Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen, so muss er nach Ablauf vorstehender Fristen eine weitere Nachlieferfrist von mindestens 2 Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferfrist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Kunden bei uns eingeht.

3. Vor Ablauf dieser Nachlieferfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

4. Ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern uns lediglich einfache Fahrlässigkeit zur Last liegt.

§7 Zahlung

1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug und für uns kosten- und spesenfrei zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 4% Skonto.

2. Die Zahlung hat zu erfolgen als Banküberweisung.

3. Vorzinsen werden nicht vergütet.

4. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld und hier zunächst auf die aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

5. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge, soweit sie nicht auf die Gegenforderungen aus demselben Rechtsverhältnis beruhen, sind unzulässig.

§8 Zahlungsverzug

1. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskont berechnet.

2. Gerät der Kunde mit einer ihm obliegenden nicht unwesentlichen Verpflichtung in Verzug, so sind wir unbeschadet allersonstigen Rechte berechtigt, alle Forderungen sofort fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller Rückstände einschließlich der Zinsen und Fortfall jeden Zahlungszieles zu verweigern. Dies gilt auch, sofern in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt.

§9 Mängelrüge

1. Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie uns gegenüber schriftlich und spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware durch den Kunden erfolgen.

2. Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung zurückgesandt werden.

3. Wenn jedoch auf ein unter Androhung der Rücksendung vorgebrachte Reklamation innerhalb 8 Tagen keine Antwort erfolgt, so ist der Kunde zur Rücksendung der Ware berechtigt. Die Mängelrüge ist damit noch nicht anerkannt.

4. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausstattung des Designs oder der Liefermenge dürfen nicht beanstandet werden.

5. Es werden keine festen Kombinationen verkauft. Beanstandungen betreffen deshalb stets nur das gerügte Einzelteil.

6. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 18 Tagen nach Rückempfang der Ware. Üben wir dieses Recht aus, so sind weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz ausgeschlossen. Ist uns weder eine Nachbesserung noch eine Ersatzlieferung möglich oder lehnen wir beides ab, so gelten nach dem Ablauf der Frist die gesetzlichen Vorschriften.

7. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§10 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen sämtlicher uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – zustehender Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Dies gilt auch für Ware auf die der Kunde unter besonderem Hinweis bereits bezahlt hat. Wechsel, Schecks, Forderungsabtretungen und andere Papiere werden grundsätzlich nur erfüllungshalber hereingenommen und gelten erst als Zahlung, wenn wir über den darin verkörperten Betrag endgültig und vorbehaltslos verfügen können. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist vom Kunden gesondert zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Der Kunde verwahrt unser Eigentum mit verkehrsüblicher Sorgfalt für uns und trägt die Gefahr einschließlich des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu lagern und zu sichern. Er ist berechtigt, die Ware im eigenen Namen und im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zu marktüblichen Preisen gegen Barzahlung oder unter Hinweis auf unseren Eigentumsvorbehalt zu verkaufen. Der Kunde tritt hiermit im Voraus alle Rechte aus der Veräußerung an seine Abnehmer an uns ab und verpflichtet sich zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung auf unser jederzeit zulässiges Verlangen. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich zur Einziehung der sicherungshalber abgetretenen Forderungen im eigenen Namen, bis zur Höhe unserer Gesamtforderung. Insoweit vereinnahmte Beträge sind gesondert zu verbuchen und zu verwahren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir ohne weitere Fristsetzung berechtigt, sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und hierzu die Geschäftsräume des Kunden zu betreten. Vorbehaltsware, an der wir wieder unmittelbaren Besitz erlangt haben gilt als Sicherheit für unsere Gesamtforderung und steht dem Kunden nach vollständigem Ausgleich sämtlicher Rückstände auf seine Kosten wieder zur Übernahme zur Verfügung. Werden wir hinsichtlich unserer Forderungen allerdings nicht binnen einer Woche nach Wiedererlangen des Besitzes vollständig befriedigt, so sind wir berechtigt, die Ware freihändig und bestmöglich zu veräußern. Falls der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen übersteigen sollte, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

§11 Anzuwendendes Recht

Auf alle Streitigkeiten aus gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung kommt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme der Vorschriften des EGBGB zur Anwendung.

§12 Gerichtsstand

1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches – ausgenommen solche, deren Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist und deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert -, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) Düsseldorf vereinbart.

2. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

3. Mit allen übrigen Käufern wird, soweit zulässig, der Gerichtsstand Düsseldorf für den Fall vereinbart, dass der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt wechselt und uns dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§13 Abweichung und Umgehungsverbot

1. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und haben nur für den jeweiligen Einzelfall Gültigkeit.

2. Sollten einzelne dieser Bestimmungen anfechtbar oder nichtig sein, so tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung ohne dass die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch berührt wird. §139 BGB findet keine Anwendung.